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Partnerschaft in der Zeitarbeit: Synergien für Ihre Personalstrategie
Die Wahl der richtigen Partner-Zeitarbeitsfirma ist eine strategische Entscheidung, die weit über die reine Personalgestellung hinausgeht. Eine Partnerschaft auf Augenhöhe ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf Marktschwankungen zu reagieren, während die Einhaltung höchster Compliance-Standards gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sichergestellt bleibt. Wir unterstützen Sie als verlässlicher Partner bei der Implementierung effizienter Personalmodelle, vom klassischen Co-Management bis hin zu komplexen Master-Vendor-Lösungen unter strikter Beachtung der DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme). Wir gewährleisten die rechtssichere Zusammenarbeit und stellen sicher, dass alle Kooperationsverträge fachgerecht nach den Vorgaben des § 12 AÜG (Überlassungsvertrag) gestaltet werden. Diese professionelle Partnerschaft für Ihren Personalbedarf bieten wir bereits ab einem Basissatz von 18,40 EUR/Std. an.
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Partnerschaften liegt auf der administrativen Entlastung und der gemeinsamen Risikominimierung. Unsere Kooperationsmodelle setzen die Anforderungen an den Datenschutz gemäß DSGVO konsequent um und achten bei der gemeinsamen Personaleinsatzplanung auf die strikte Einhaltung der Haftungsvorschriften nach SGB IV. Zudem leisten wir qualifizierte Zuarbeit bei der Harmonisierung von Sicherheitsstandards an verschiedenen Standorten und stellen sicher, dass die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) durch koordinierte Unterweisungsprozesse gewahrt bleiben. Wir garantieren eine verlässliche Partnerschaft, die transparente Reporting-Strukturen bietet, Audit-Sicherheit bei Zollprüfungen gewährleistet und durch fundiertes Wissen über Branchenzuschläge und Equal-Pay-Fristen die Wirtschaftlichkeit Ihrer Personalressourcen nachhaltig sichert.
FAQ – Strategische Partnerschaft und Compliance
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Welche Vorteile bietet ein Master-Vendor-Modell gemäß AÜG? Im Master-Vendor-Modell übernehmen wir als Ihr Hauptpartner die Koordination aller weiteren Personaldienstleister (Co-Partner). Dies sichert Ihnen einheitliche Qualitätsstandards und eine zentrale Abrechnungsstelle gemäß § 1 AÜG, während wir die Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer über alle Lieferanten hinweg zentral überwachen und dokumentieren.
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Wie wird die Datensicherheit bei Partner-Anfragen nach DSGVO geschützt? Gemäß DSGVO ist der Austausch von Mitarbeiterdaten zwischen Partnerunternehmen streng reglementiert. Wir schließen mit jedem Partner spezifische Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) ab, um sicherzustellen, dass Bewerber- und Mitarbeiterdaten ausschließlich zweckgebunden und unter Einhaltung höchster technischer Sicherheitsstandards übertragen werden.
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Welche Haftungssicherheit bietet die Partnerschaft bezüglich SGB IV? Im Rahmen einer Partnerschaft ist der Nachweis der Beitragsentrichtung zur Sozialversicherung nach SGB IV essenziell. Wir garantieren die regelmäßige Bereitstellung aktueller Unbedenklichkeitsbescheinigungen und führen auf Wunsch gemeinsame Audits durch, um eine Subsidiaritätshaftung des Entleihers durch lückenlose Dokumentation der Zahlungsströme auszuschließen.
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Wie koordinieren Partner den Arbeitsschutz nach DGUV Vorschrift 1? Nach DGUV Vorschrift 1 tragen Verleiher und Entleiher eine gemeinsame Verantwortung für den Arbeitsschutz. In einer Partnerschaft etablieren wir standardisierte Gefährdungsbeurteilungen und koordinierte Erstunterweisungen, sodass jeder externe Mitarbeiter – unabhängig vom entsendenden Partner – denselben hohen Sicherheitsstandard an Ihrem Arbeitsplatz erfährt.
Die Formulare auf unserer Homepage werden von unserem Dienstleistungsanbieter DWFormmailer (https://www.dw-formmailer.de) bereitgestellt.
Zum Zweck der Übermittlung und Verarbeitung werden die Daten auf die Server von DWFormmailer weitergeleitet.
Betreiber dieses Internetportals ist Wolfgang Dürr (Einzelunternehmen), In den Kehlen 4, 97342 Marktsteft, Deutschland.
Mit dem Dienstleistungsanbieter liegt eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vor.
